Juristen haben echt grandiose Wörter 😂:
Zueignungsabsicht, f.
Die Absicht einer Person beschreibt, sich eine Sache wenigstens vorübergehend anzueignen bei gleichzeitigem Vorsatz, den Berechtigten um die Sache dauerhaft zu enteignen (siehe Diebstahl, Unterschlagung).
— Wikipedia
Gebrauchsanmaßung, f.
Eine vorübergehende eigenmächtige (und damit unberechtigte) Nutzung von beweglichen Sachen unter zeitweiliger Brechung fremden Gewahrsams. Gemeint ist, dass die Sache zwar unberechtigt benutzt, dem Berechtigten später aber zurückgebracht wird.
— Wikipedia
Ich bin durch einen News-Artikel über diese Wörter gestolpert.
