Kerngeschäft der Klägerin ist die Vermarktung von Werbung

Angeblich sollen Springer-Anwälte dem Gericht in einem Verfahren gegen die Macher von Adblock Plus folgendes erklärt haben:

Das Kerngeschäft der Klägerin ist die Vermarktung von Werbung. Journalistische Inhalte sind das Vehikel, um die Aufmerksamkeit des Publikums für die werblichen Inhalte zu erreichen.

Nicht, dass das jetzt überraschend kommt … dennoch beunruhigend.

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